Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Unsere Golfplätze liegen in der freien Landschaft von Hubbelrath. Hier gilt nicht wie in der Stadt ein Bebauungsplan, sondern der Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf, bzw. bei dem östlichen Teil des Ostplatzes der des Kreises Mettmann.

In den Landschaftsplänen sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt und vom Rat der Stadt als Satzung rechtsverbindlich festgesetzt. Dabei unterscheidet der Landschaftsplan Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile. Für die unterschiedlichen Kategorien werden jeweils spezielle Schutzzwecke beschrieben und Ver- und Gebote festgelegt. Darüber hinaus sind Ver- und Gebote festgesetzt, die stadtweit gelten.

Die Gebiete um Hubbelrath gehören überwiegend zum Landschaftsschutzgebiet „Hauptterrasse“. Das Gebiet umfasst die von Tälern gegliederte Hochfläche im Düsseldorfer Osten. Neben überwiegend landwirtschaftlichen Flächen liegen innerhalb dieses Gebietes die Pferderennbahn, der Park um Haus Roland, die Bergische Kaserne, drei Golfplätze sowie Abschnitte der Bäche Conesbach, Hasselbach, Krummbach und Dahlhofbach sowie diverse Feuchtgebiete.

Im Bereich der Bachtäler befinden sich die Naturschutzgebiete Hubbelrather Bachtal, Rotthäuser Bachtal sowie Pillebach Dernkamp. Zukünftig wird auf dem ehemaligen Truppenübungsgelände das neue Naturschutzgebiet Kettelbach festgesetzt.

Die Landschaftspflege auf unserem Platz muss sich am Schutzzweck des Landschaftsplanes orientieren. Die Hangwälder, die bewaldeten Täler und die Hangwiesen sind als Rückzugsräume für die Pflanzen- und Tierwelt und zur Erhaltung der Bodenschutzfunktion sowie die Feuchtgebiete wegen ihrer natürlichen Wasserrückhalte- und Bodenfunktion zu erhalten. Die weiteren Schutzzwecke werden auf unserem Platz erfüllt. Sie beschreiben Dinge, wie die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes, ein differenziertes Nutzungs-Mosaik, gliedernde und belebende Alleen, Baumreihen, Gehölzstreifen, Gebüsche und Einzelbäume. Diese Bestandteile unseres Platzes gilt es also zu pflegen und zu fördern.

Championabschlag 1 Ostplatz mit typischer Herbstfärbung der heimischen Bäume und Sträucher

Zudem trägt der Golfsport der besonderen Bedeutung der Landschaft für die Erholung Rechnung. Als Verbot ist für das Landschaftsschutzgebiet formuliert, dass die Talsohlen nicht aufgeforstet werden dürfen und Feuchtwiesen nicht entwässert werden dürfen. Als Gebot ist festgesetzt, dass Kopfweiden alle 3-10 Jahre zu schneiden sind. Dies wird von unseren Greenkeepern vorbildlich im Rahmen der Winterarbeiten ausgeführt. Auch unsere große Anzahl an Obstbäumen alter, rheinisch-bergischer Sorten bedarf im Rahmen der Winterarbeiten eines regelmäßigen Erziehungsschnitts. Wichtiger für unseren Club sind die Verbote, die stadtweit in den Landschaftsschutzgebieten gelten. Dazu gehört in erster Linie das Verbot bauliche Anlagen zu errichten. Daher bedarf jede bauliche Tätigkeit auf unserem Platz, von der Blitzschutzhütte über die Videoanalysehalle bis zur Driving Range und den Cart-Wegen eines landschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In dessen Rahmen werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, um den jeweiligen Eingriff in die Landschaft zu kompensieren. Dies gilt ebenfalls für Aufschüttungen oder Abgrabungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt. Daher müssen zum Beispiel auch Änderungen von Abschlägen oder Ähnliches genehmigt werden. Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. Dabei ist auf die Verwendung heimischer Pflanzenarten zu achten, da dies gesetzlich ebenfalls vorgeschrieben ist. Pflanzungen von Rhododendren oder anderen Gartenpflanzen sowie fremdländischen oder alpinen Gehölzen sind in der freien Landschaft verboten.

Dr. Gerd W. Thörner
und Dipl.-Geogr. Tobias Krause

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